
Wr. Neustadt, 23.02.2026 – Der gerichtliche Kampf um ihre Äcker im Enteignungsverfahren Ostumfahrung Wiener Neustadt, hat den sechs Grundstückseignern Recht gegeben. Ein unabhängiges, vom Gericht beauftragtes Sachverständigengutachten belegt: Die angebotenen Entschädigungen des Landes NÖ lagen je nach Grundstück zwischen dem 1,5- und 4-fachen unter dem tatsächlichen Wert, in einem besonderen Fall sogar beim nahezu 25-fachen darunter.
Viele 2023 unterzeichnete Grundeinlösevereinbarungen enthalten eine Meistbegünstigungsklausel. Sollten Gerichte höhere Entschädigungen bestätigen, könnten den Grundstücksbesitzern Nachzahlungen zustehen – mit deutlichen Kostenfolgen für das Projekt.
Dr. Wolfram Proksch (ETHOS Legal), Rechtsvertreter mehrerer betroffener Grundeigentümer, sagt: „Das unabhängige Gerichtsgutachten zeigt, dass das Land Niederösterreich die Böden deutlich zu niedrig bewertet hat. Das hat erhebliche Konsequenzen für faire Entschädigungen – und für die wahren Projektkosten.“
Bauern unter Druck gesetzt – Nachzahlungen dank Meistbegünstigungsklausel?
Viele Bäuerinnen und Bauern gerieten bei den Grundeinlösegesprächen unter erheblichen Druck und unterschrieben aus Sorge, bei einer Enteignung später noch weniger zu erhalten.
„Das unabhängige Gutachten gibt mir und uns Recht. Die Böden sind viel wertvoller, als vom Land eingestuft. Die Landwirte, die sich bereits zuvor dem Druck des Landes und der Politik gebeugt haben, müssen jetzt auch den Wert bekommen, den ihre Grundstücke haben“, sagt Christian Fenz, ein von der Enteignung betroffener Grundstücksbesitzer
Initiative fordert Transparenz und öffentliche Anhörung
Die Initiative Vernunft statt Ostumfahrung fordert zwei Schritte: 1. volle Transparenz über die tatsächlichen Bodenwerte, Entschädigungen und Projektkosten auf Basis der neuen Gerichtsgutachten; 2. die sofortige Einberufung einer öffentlichen Anhörung zur Ostumfahrung. Bürgermeister Klaus Schneeberger (Wiener Neustadt) und Bürgermeister Manuel Zusag (Lichtenwörth) sind aufgefordert, öffentlich Rechenschaft über die Fehlbewertungen zu geben und konkrete Nachbesserungen einzuleiten – gemeinsam mit den betroffenen Landwirten.

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